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30.10.2026
Vereinsversammlung im Rathaus am 11.11.2026

Einladung an die Vereinsvorstände- und abteilungen zur Vereinsversammlung am 11.11.2026 ins Echinger Rathaus. Die neu gewählten Vereinsreferenten Claudia Steiger-Steininger und Julian Morgenroth führen durch den Abend und freuen sich über regen, konstruktiven Austausch, um die Zusammenarbeit der Vereine untereinander zu stärken. Nachfoldend die Einladung im Wortlaut:

Sehr geehrte Vereinsvorstände, liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter, 
hiermit laden wir alle Vereine und Vereinsabteilungen der Gemeinde Eching herzlich zur gemeinsamen Vereinsversammlung ein.

Wann: 11. November 2026
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Rathaus Gemeinde Eching (Sitzungssaal)

Anmeldung

Wir bitten um An- bzw. Abmeldung per Email bis spätestens 04.11.2026:  vereinsreferat@gemeinderat.eching.eu
Pro Verein bzw. Abteilung sind 1–2 Personen vorgesehen.
Gerne könnt ihr uns vorab per Email eure Schwerpunktthemen mitteilen. Bei größeren Überschneidungen werden diese in die Tagesordnung aufgenommen.
Bitte nennt uns außerdem größere geplante Veranstaltungen für 2027, z. B. Vereinsjubiläen oder Sportfeste. Kleinere Sommerfeste usw. sind hiervon ausgenommen.

Tagesordnung

1. Begrüßung und kurze Vorstellungsrunde
2. Referentenkonzept, Zuschüsse und Vereinsförderung
3. Turnhallen, Vereinsfestplätze und Partnergemeinden
4. Vereinssommer - gemeinsame Veranstaltungen?
5. Sonstiges

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und einen konstruktiven Austausch, um die Zusammenarbeit der Echinger Vereine weiter zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen

Julian Morgenroth
Claudia Steiger-Steininger
Vereinsreferenten der Gemeinde Eching
vereinsreferat@gemeinderat.eching.eu

30.10.2026
Foto-Kunstausstellung mit Vernissage von Gisela Doung

Die Galerie Rathaus zeigt vom 4. November 2026 bis 31. Januar 2027 die Foto-Kunstausstellung „Impressionen II“ - Die Kamera als künstlerisches Ausdrucksmittel - der Fotokünstlerin Gisela Doung. Zur Vernissage am Freitag, 6. November 2026, um 18:00 Uhr im Foyer des Echinger Rathauses lädt das Kultur Forum Eching alle Interessierten herzlich ein.

Gisela Doung fotografiert schon lange gern. An ihrer früheren Arbeitsstelle, einer Bildungseinrichtung, fotografierte sie vor allem die Kinder. Ihre heutige künstlerische Arbeit begann im Mai 2018 an einem einsamen Strand auf Chalkidiki in Griechenland: Dort ordnete sie bunte Steine an und fotografierte sie. Das Ergebnis gefiel ihr, und so entwickelte sie diese Art des Fotografierens nach und nach weiter.

Am Anfang fotografierte sie Pflanzen und Naturobjekte so, wie sie sie vorfand. Später baute sie eigene Arrangements auf, zum Beispiel aus Stoff, Glas, Bonbonpapier oder Murmeln. Mit der Zeit bekam sie ein Gespür dafür, wann sich ein Motiv lohnt. Wie die einzelnen Fotos genau entstanden sind, hat sie nie festgehalten. Jedes Bild ist eine Momentaufnahme.

Anfang 2024 stellte Gisela Doung ihre Bilder im ASZ vor. Im Oktober 2024 folgte dann ihre erste Ausstellung mit 39 sehr unterschiedlichen Werken. Besonders beeindruckt haben sie damals die Reaktionen der Besucherinnen und Besucher: Viele sahen in denselben Bildern ganz verschiedene Dinge.

Die neue Ausstellung zeigt nur abstrakte Arbeiten. Die Künstlerin ist gespannt, was die Betrachterinnen und Betrachter diesmal darin entdecken.

Auf einen Blick:
 

  • Foto-Kunstausstellung: „Impressionen II“ von Gisela Doung
  • Zeitraum: 4. November 2026 bis 31. Januar 2027
  • Ort: Galerie Rathaus Eching
  • Vernissage: Freitag, 6. November 2026, 18:00 Uhr, Foyer des Rathauses

Die Ausstellung ist während der Öffnungszeiten des Rathauses zu sehen, der Eintritt ist frei.

30.10.2026
Kindergartenbeiträge Änderung ab Januar 2027

Die Gemeinde Eching erläutert die Hintergründe: Die Reform der staatlichen Kita-Finanzierung führt zu zusätzlicher Belastung für Familien. Die Gemeinde kann den bisherigen Elternbeitragszuschuss nicht übernehmen. 

Mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zum 1. Januar 2027 verändert der Freistaat Bayern die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen grundlegend. Eine wesentliche Folge ist der Wegfall des bisherigen staatlichen Elternbeitragszuschusses in Höhe von monatlich 100 Euro pro anspruchsberechtigtem Kindergartenkind.

Der Gemeinderat Eching hat sich in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2026 mit den Auswirkungen dieser Gesetzesänderung befasst und beschlossen, den bisherigen staatlichen Zuschuss nicht aus eigenen Haushaltsmitteln zu ersetzen.

Für die betroffenen Familien bedeutet dies, dass sich der monatlich zu zahlende Kindergartenbeitrag ab Januar 2027 um 100 Euro erhöht. 

Der Gemeinde Eching ist bewusst, dass dies für viele Familien eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung darstellt. Gerade deshalb ist es wichtig, die Hintergründe und Auswirkungen der neuen Finanzierungsregelung nachvollziehbar darzustellen.

Die neuen Kindergartenbeiträge ab 1. Januar 2027

Ab dem 1. Januar 2027 gelten für die gemeindlichen Kindergärten gemäß der Gebührensatzung vom 14. Juli 2026 folgende monatliche Beiträge:

Buchungszeit pro Tag           Beitrag ab Januar 2027
Mehr als 3 bis   4 Stunden    150,00 €
Mehr als 4 bis   5 Stunden    165,00 €
Mehr als 5 bis   6 Stunden    180,00 €
Mehr als 6 bis   7 Stunden    195,00 €
Mehr als 7 bis   8 Stunden    210,00 €
Mehr als 8 bis   9 Stunden    225,00 €
Mehr als 9 bis 10 Stunden    240,00 €

Die Gebühren gelten für Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung. Bei Kindern, für die bislang der staatliche Elternbeitragszuschuss gewährt wurde, erhöht sich der tatsächlich zu zahlende Beitrag um monatlich 100 Euro. Für Kinder ohne bisherigen Zuschuss ergibt sich aus dessen Wegfall keine entsprechende Erhöhung.

Wohin fließen die bisherigen staatlichen Zuschüsse?

Bislang gewährte der Freistaat Bayern für anspruchsberechtigte Kindergartenkinder einen Zuschuss von monatlich 100 Euro, der unmittelbar vom festgesetzten Elternbeitrag abgezogen wurde. Die Gemeinde leitete diese Förderung somit durch eine entsprechende Beitragsreduzierung an die Familien weiter.

Mit der Reform entfällt diese unmittelbare Entlastung. Die staatlichen Mittel werden jedoch nicht ersatzlos gestrichen, sondern künftig innerhalb der allgemeinen Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtungen neu verteilt. Dabei werden auch Kinderkrippen und Horte berücksichtigt.

Die neue Förderstruktur bedeutet allerdings nicht, dass den Gemeinden nun die bisherigen 100 Euro pro Kind zusätzlich zur freien Verfügung stehen. Die Finanzierung erfolgt nach einem veränderten Berechnungssystem. Gleichzeitig werden bestehende Förderbestandteile angepasst und zusätzliche Mittel auf verschiedene Betreuungsangebote verteilt.

Zudem hat der Freistaat angekündigt, die staatliche Betriebskostenförderung bis 2029 schrittweise um insgesamt 25 Prozent zu erhöhen. Diese Erhöhung ist jedoch nicht mit einer entsprechenden finanziellen Entlastung jeder einzelnen Gemeinde gleichzusetzen. Ihre tatsächliche Wirkung hängt unter anderem von der Zahl der betreuten Kinder, den Buchungszeiten sowie der bisherigen Förderstruktur ab.

Gemeinde trägt weiterhin einen erheblichen Teil der Betreuungskosten

Die Bereitstellung und Finanzierung einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Gemeinde Eching.

Bereits heute decken die Elternbeiträge nur einen vergleichsweise kleinen Teil der tatsächlichen Betriebskosten. Der überwiegende Finanzierungsbedarf wird durch staatliche Fördermittel und erhebliche Zuschüsse aus dem Gemeindehaushalt getragen.

Insbesondere die gestiegenen Personalkosten sowie höhere Ausgaben für Energie, Gebäudeunterhalt und den laufenden Betrieb führen dazu, dass die finanzielle Belastung der Kommunen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat.

Auch die angekündigte Erhöhung der staatlichen Förderung ändert nichts daran, dass die Gemeinde weiterhin einen erheblichen Eigenanteil zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen aufbringen muss.
Die Neuordnung der staatlichen Zuschüsse führt daher nicht automatisch zu einer entsprechenden Verbesserung der kommunalen Haushaltslage.

Warum kann die Gemeinde die 100 Euro nicht selbst übernehmen?

Die Entscheidung des Gemeinderats ist vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde Eching zu betrachten.

Rückläufige Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben haben die finanziellen Handlungsspielräume deutlich eingeschränkt. Aufgrund dieser Entwicklung musste die Gemeinde bereits im Oktober 2026 eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängen.

Eine dauerhafte Übernahme des bisherigen staatlichen Zuschusses würde eine zusätzliche freiwillige Leistung in Höhe von jährlich bis zu 588.000 Euro bedeuten. 
Diese Mittel müssten künftig vollständig aus dem Gemeindehaushalt finanziert werden und stünden damit für andere kommunale Aufgaben nicht mehr zur Verfügung.

Der Gemeinderat musste deshalb zwischen der zusätzlichen finanziellen Entlastung der Familien und der dauerhaften Finanzierbarkeit aller kommunalen Aufgaben abwägen.

Die Gemeinde Eching steht mit dieser Herausforderung nicht allein. Auch mehrere Nachbarkommunen haben entschieden, den entfallenden staatlichen Elternbeitragszuschuss nicht durch eigene kommunale Mittel zu ersetzen.

Geschwisterermäßigung und Unterstützungsmöglichkeiten bleiben bestehen

Unverändert bestehen bleibt die Geschwisterermäßigung der Gemeinde Eching. Bei Vorliegen der satzungsmäßigen Voraussetzungen reduziert sich die Benutzungsgebühr für das zweite gleichzeitig betreute Kind auf 80 Prozent und für das dritte sowie jedes weitere Kind auf 50 Prozent.

Darüber hinaus haben Familien, denen die Zahlung der Kindergartenbeiträge aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zugemutet werden kann, die Möglichkeit, beim Amt für Jugend und Familie des Landratsamts Freising eine vollständige oder teilweise Übernahme der Beiträge zu beantragen.

Informationen und Antragsunterlagen erhalten betroffene Familien beim Landratsamt Freising, Amt für Jugend und Familie, unter der Telefonnummer 08161 600-35411 oder über die Internetseite www.kreis-fs.de.
Auch das Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Schulangelegenheiten der Gemeinde Eching steht unter den Telefonnummern 089 319000-5201 und -5202 für Fragen zur Verfügung.

Verlässliche Kinderbetreuung bleibt eine zentrale Aufgabe

Auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen bleibt die Sicherstellung einer verlässlichen und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung eine wichtige Aufgabe der Gemeinde Eching.

Die Gemeinde wird weiterhin erhebliche finanzielle Mittel für den Betrieb und den Ausbau ihrer Kindertageseinrichtungen bereitstellen. Gleichzeitig muss sie darauf achten, dass diese Leistungen auch langfristig finanzierbar bleiben.

GRUSSWORT DES ERSTEN BÜRGERMEISTERS

Die Gemeinde Eching bietet beste Lebensqualität im Münchner Norden. Verkehrsgünstig gelegen zwischen der Landeshauptstadt München und dem Flughafen, ist Eching nicht nur ein beliebter Wohnort, sondern auch ein florierender Gewerbestandort.

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TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Di 10.11.2026
14:00 Uhr
Kostenlose Energieberatung
Di 10.11.2026
18:30 Uhr
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Do 12.11.2026
20:00 Uhr
bayerische kammerphilharmonie Augsburg (bkp)