Landschaftspflege

Durch den Heideflächenverein und den Landschaftspflegeverband wird der Erhalt der schützenswerten Landschaftsbestandteile in Eching gewährleistet.

Informationen rund um das Thema Landschaftspflege

Heideflächenverein

Bereits in den 1980er Jahren wollten die Gemeinden im Abwehrkampf gegen den Ausbau des Standortübungsplatzes im Mallertshofer Holz ein Gebiet für Naturschutz und Naherholung sichern. Dieses Ziel, dem sich die Mitglieder durch die Gründung des Heideflächenvereins im Jahr 1990 verpflichtet haben, ist heute nach wie vor aktuell, sind doch Natur und Landschaft gerade in einem Ballungsgebiet als Ausgleichsraum von höchster Bedeutung.

Zentrales Anliegen ist die Sicherung des europaweit bedeutsamen Naturschutzgebietes „Garchinger Heide“ mit seiner außergewöhnlichen Artenvielfalt. Der Heideflächenverein will die Reste der ehemals 15.000 ha großen Heiden erhalten, wieder ausdehnen und zu einem Biotopverbund verknüpfen.

Landschaftspflegeverband

Hauptziele des Verbandes sind der Erhalt und die Pflege der Natur- und Kulturlandschaft im Landkreis Freising, die Sicherung des Lebensraumes vieler gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und die Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe, insbesondere mit den Landwirten.

Der Landschaftspflegeverband initiiert und Betreut viele Projekte wie z.B. Streuobstwiesen, Biotopverbund oder Rebhuhnschutz.

Baumschutz

In der Gemeinde Eching sind Bäume durch eine Baumschutzverordnung geschützt. Ist es nötig einen Baum zu fällen, so muss dies genehmigt werden. Für den gefällten Baum muss wo möglich ein Ersatz gepflanzt werden. So soll der Baumbestand langfristig erhalten bleiben. Der Sinn der Baumschutzverordnung besteht zudem darin, das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur zu schärfen.

Durch die Bauschutzverordnung werden keine Baumaßnahmen verhindert! Es wird aber eine Ersatzpflanzung sichergestellt. Außerdem hat die Gemeinde die Möglichkeit, Grundstücksbesitzer rechtzeitig vor einer Fällung zu beraten. So können Baumschäden fachlich beurteilt und Fehleinschätzungen vermieden werden. Durch die direkte Beratung konnten schon einige Bäume vor der Fällung gerettet werden. Eine Baumschutzverordnung hat sich mittlerweile in vielen Gemeinden bewährt.

Hier geht es zur Baumschutzverordnung der Gemeinde Eching.

Hier finden Sie den Fällantrag

Grünflächenpflege im Herbst / Winter

Jedes Jahr von November bis März werden Baumpflegemaßnahmen, Heckenrückschnitte und auch Baumfällungen vom gemeindlichen Bauhof durchgeführt.

Viele dieser Maßnahmen sind aufgrund der Verkehrssicherheit unabwendbar.

Zum anderen sind es aber auch Pflegemaßnahmen die notwendig sind, um Pflanzungen zu erhalten und zu verjüngen. Bei der Neuanlage von Heckenpflanzungen werden zunächst sehr enge Pflanzabstände gewählt um einen raschen Bodenschluss zu erreichen. Durch die Mischung von schnell wachsenden Pioniergehölzen mit hartholzigen, langlebigen Gehölzen gelingt das auch schnell. Nach einigen Jahren muss der Bestand aber ausgelichtet und die Pioniergehölze entfernt werden. Dabei werden auch abgestorbene, beschädigte, bruch- und standgefährdete Harthölzer zurückgeschnitten, abgesetzt, aufgeastet oder wenn nötig auch entfernt.

Teilweise sind aber auch größere Rückschnitte erforderlich.

Für den Maßnahmenkatalog des im Jahr 2019 erstellten Baumkatasters werden die Bäume in jährlichen Rhythmus untersucht und es werden Kategorien für die Erforderlichkeit von Pflegemaßnahmen festgelegt wie Pflegeschnitte aber auch Baumfällungen, falls ein Baum als nicht mehr verkehrssicher eingestuft wird. Hauptsächlich handelt es sich hier um die Entfernung von Totholz sowie Rückschnitte zur Herstellung des Lichtraumprofils.

Falls ein Baum gefällt werden muss, wird teilweise vielleicht an anderer Stelle und mit einer anderen Baumart, soweit möglich nachgepflanzt. Hier ist zu beachten, dass sich nicht jeder Standort für eine Wiederbepflanzung eignet. Auch bei der Auswahl der Baumart gibt es, v.a. auch aufgrund des Klimawandels und damit einhergehender größerer Trockenheit und Hitze, immer wieder neue Pflanzempfehlungen.

Blühende Gärten statt lebloser Schotterwüsten

Mit blühenden Gärten tun Sie nicht nur Ihrer Gesundheit und Wohlbefinden etwas Gutes sondern unterstützen auch unsere Bienen, Käfer und andere Tiere.

Das Bayerischen Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz stellt in der Broschüre "Blühende Gärten statt lebloser Schotterwüsten" die Vielfalt blühender Gärten dar und macht deutlich, dass auch Schottergärten nicht ohne Pflege auskommen.