Bauamtsinformationen

Die Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde  vorzubereiten und zu leiten.
Zu den Bauleitplänen gehören der Flächennutzungsplan als sogenannter vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als sogenannter verbindlicher Bauleitplan.

Die Bauleitplanung erfolgt in der Regel zweistufig, das heißt zunächst bedarf es grundsätzlich eines Flächennutzungsplans, aus dem dann ein Bebauungsplan entwickelt wird.

Neubaugebiete

Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist gem. Art. 106 Abs. 2 eine Kernaufgabe der Kommunen. Gerade im Ballungsraum München gestaltet es sich zunehmend schwer dieser Verpflichtung in ausreichendem Maße nachzukommen.

In der Gemeinde Eching wird daher bereits seit den 1970er Jahren ein soziales Baulandmodell verfolgt: das über die Gemeindegrenzen hinaus bekannte und oft kopierte "Echinger Modell". Wie funktioniert dieses Erfolgsmodell? Bei der Ausweisung von Neubaugebieten sichert sich die Gemeinde per notariellem Vertrag die Hälfte des Nettobaulands zu vergünstigten Konditionen. Diese Vergünstigung gibt die Gemeinde an die berechtigten Bauwerber weiter, indem die Parzellen zu einem stark reduzierten Erbbauzins im Erbbaurecht vergeben werden. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den gemeindlichen Vergabekriterien für Wohnbauland.

Informationen

Aktuell...

gibt es keine Ausschreibungen im Echinger Baulandmodell

Ihre Ansprechpartner

für Fragen zum Vergabeverfahren und zum Erbbaurecht:

Angelina Ludwig
Abteilungsleitung Liegenschaften
Telefon: 089 / 319 000 4001
E-Mail: liegenschaften@eching.de

für baurechtliche Fragen zum Bebauungsplan

Alexander Voggt
Bauverwaltung
Telefon: 089 / 319 000 3004
E-Mail: bauverwaltung@eching.de

Bebauungspläne der Gemeinde Eching

Diese werden grundsätzlich für einen Teil des Gemeindegebiets aufgestellt und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie regeln die Art und Weise der möglichen Bebauung für die betroffenen Grundstücke sowie die zulässigen Nutzungen. Außerdem können gestalterische Regelungen festgelegt werden. Ein Bebauungsplan bildet die rechtliche Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben in seinem Geltungsbereich und vermittelt ein Recht auf Bebauung gemäß seinen Festsetzungen.

Auf der Karte des Landratsamtes Freising oder im Bayernatlas finden sie alle Bebauungspläne der Gemeinde Eching mit den jeweiligen Änderungen.

Rechtliche Verbindlichkeit haben ausschließlich die Fassungen, die Sie in den folgenden Downloads einsehen können:

Flächennutzungsplan der Gemeinde Eching

Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist damit ein vorbereitender Bauleitplan. Dies unterscheidet ihn von Bebauungsplänen, die für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt werden und verbindliche Regelungen für die Bürger und die Baugenehmigungsbehörden enthalten.

Im Flächennutzungsplan werden z. B. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Grünflächen, aber auch die Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen dargestellt. Daneben werden Planungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich übernommen.